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Ratgeber · Stand Juli 2026

Kassenpflichten ohne Kopfschmerzen.

TSE, ELSTER-Meldung, Bonpflicht und die geplante Registrierkassenpflicht 2027 - kurz erklärt, mit den Fakten in der richtigen Reihenfolge.

Kontaktloses Bezahlen am Kartenterminal
TSE · §146a AO

Wer melden muss - und wer nicht

Die Anzeigepflicht trifft jeden Betrieb, der ein elektronisches Aufzeichnungssystem einsetzt. Wer ausschließlich mit einer offenen Ladenkasse arbeitet, meldet nichts - sobald aber ein Kassensystem im Einsatz ist, wird die Anzeige fällig. Betroffen sind damit die allermeisten Cafés, Spätis, Barbershops und Concept Stores, die heute an der Theke kontaktlos kassieren.

Die Frist: ein Monat nach Anschaffung

Seit 2025 besteht die Anzeigepflicht. Für ein neu angeschafftes System läuft die Frist von einem Monat ab dem Erwerb - nicht ab dem Tag, an dem Sie erstmals kassieren. Wer ein Gerät außer Betrieb nimmt, zeigt auch das an. Am wenigsten Stress hat, wer die Anzeige direkt nach der Einrichtung erledigt, solange die technischen Angaben ohnehin auf dem Tisch liegen.

Reihenfolge

Erst einrichten, dann melden. Die Angaben zur TSE stehen erst fest, wenn das System läuft.

Welche Angaben Sie zusammentragen

Angezeigt werden Ihr Betrieb und das eingesetzte System: Art und Anzahl der Aufzeichnungssysteme, die Seriennummern, das Datum der Anschaffung sowie Angaben zur eingesetzten Sicherheitseinrichtung. Die betrieblichen Angaben kommen von Ihnen, die technischen von uns - wir stellen sie bei der Einrichtung als Liste zusammen, damit Sie sie im Formular nur noch übertragen.

  • Betriebsstätte und Steuernummer - aus Ihren Unterlagen
  • Art, Anzahl und Seriennummern der Kassen - liefern wir
  • Angaben zur zertifizierten TSE - liefern wir
  • Anschaffungsdatum, bei Abmeldung das Datum der Außerbetriebnahme

Der Weg über ELSTER

Die Anzeige läuft elektronisch über das ELSTER-Portal an das für Ihren Betrieb zuständige Finanzamt. Für einen Laden in Berlin-Neukölln ist das ein anderes Amt als für eine Rösterei in Leipzig oder einen Salon in Dresden - das Verfahren ist überall identisch. Viele Betriebe lassen die Anzeige gleich von der Steuerberatung miterledigen, die den Zugang ohnehin nutzt.

Was ohne Anzeige passiert

Die Anzeige ist eine steuerliche Pflicht. Fehlt sie, fällt das spätestens bei einer Kassen-Nachschau oder Betriebsprüfung auf und schwächt die Position des Betriebs, weil dann die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen insgesamt infrage steht. Wie das im Einzelfall bewertet wird, gehört in die Hand Ihrer Steuerberatung, nicht in die eines Kassenanbieters.

Was daneben noch gilt

Die Anzeige ist nur eine von mehreren Pflichten. Ein elektronisches Kassensystem ist nach § 146a AO mit einer zertifizierten TSE zu betreiben - bei uns als Cloud-Modul für 9 € netto im Monat, ohne zusätzliche Hardware. Zu jedem Umsatz gehört weiterhin ein Beleg; die im Koalitionsvertrag 2025 vereinbarte Abschaffung dieser Pflicht ist bislang nicht umgesetzt, und die interne Einzelaufzeichnung bleibt ohnehin bestehen. Kassendaten sind GoBD-konform aufzubewahren und im DSFinV-K-Format exportierbar zu halten - beides erledigt das System.

Für die ab dem 1. Januar 2027 geplante Registrierkassenpflicht ab 100.000 € Jahresumsatz gilt weiterhin: Der Koalitionsvertrag 2025 sieht sie vor, ein Gesetz ist nicht verabschiedet, ein Entwurf wird 2026 erwartet.

Stand: Juli 2026. Dieser Ratgeber gibt den allgemeinen Rechtsstand wieder und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Häufige Fragen

Auf den Punkt.

Bis wann muss ich eine neue Kasse anzeigen?

Innerhalb eines Monats nach der Anschaffung. Maßgeblich ist der Erwerb, nicht der erste Kassiervorgang. Die Pflicht besteht seit 2025.

Muss ich auch melden, wenn ich eine Kasse abschaffe?

Ja. Die Außerbetriebnahme eines Aufzeichnungssystems wird ebenfalls angezeigt - mit dem Datum, an dem das Gerät aus dem Betrieb genommen wurde.

Welche Angaben liefert Kassen Ost für die Anzeige?

Art und Anzahl der Kassen, Seriennummern und die Angaben zur eingesetzten zertifizierten TSE. Wir stellen die Liste bei der Einrichtung zusammen, damit Sie sie nur noch übertragen.

Kann meine Steuerberatung die Anzeige übernehmen?

Ja, das ist der übliche Weg. Die Anzeige läuft über das ELSTER-Portal, zu dem Ihre Steuerberatung in der Regel ohnehin Zugang hat.

Gilt die Belegausgabepflicht trotzdem weiter?

Ja. Die Abschaffung ist im Koalitionsvertrag 2025 vereinbart, aber nicht umgesetzt. Die interne Einzelaufzeichnungspflicht bleibt in jedem Fall bestehen.

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Der nächste Schritt

Fragen zur Kassenpflicht?

Wir sind kein Steuerberater, aber wir kennen die Technik. Schreiben Sie uns, was unklar ist - wir antworten per E-Mail.

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