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Ratgeber · Stand Juli 2026

Kassenpflichten ohne Kopfschmerzen.

TSE, ELSTER-Meldung, Bonpflicht und die geplante Registrierkassenpflicht 2027 - kurz erklärt, mit den Fakten in der richtigen Reihenfolge.

Kontaktloses Bezahlen am Kartenterminal
TSE · §146a AO

TSE-Pflicht: gilt jetzt

Elektronische Kassensysteme müssen nach § 146a AO und der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) betrieben werden. Das ist keine Zukunftsmusik, sondern gilt bereits. Bei Kassen Ost aktivieren Sie dafür die zertifizierte Cloud-TSE als Zusatzmodul - ohne zusätzliche Hardware.

Kurz

Jede elektronische Kasse braucht eine zertifizierte TSE. Ohne sie ist der Betrieb nicht rechtssicher.

Meldepflicht über ELSTER

Seit 2025 müssen elektronische Kassen dem Finanzamt über ELSTER gemeldet werden. Neue Kassen sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung zu melden. Gemeldet werden unter anderem Art und Anzahl der Kassen sowie die eingesetzte TSE. Welche Angaben Sie konkret brauchen, stellen wir Ihnen bei der Einrichtung zusammen.

  • Meldung über das ELSTER-Portal des Finanzamts
  • Neue Kassen: innerhalb eines Monats nach Anschaffung
  • Wir liefern die technischen Angaben zu Kasse und TSE

Belegausgabepflicht (Bonpflicht)

Die Belegausgabepflicht gilt aktuell weiterhin. Ihre Abschaffung ist im Koalitionsvertrag 2025 vereinbart, aber noch nicht umgesetzt - verlassen sollten Sie sich darauf also nicht. Wichtig: Die interne Einzelaufzeichnungspflicht bleibt auch dann bestehen, wenn der ausgedruckte Bon eines Tages entfällt. Mit digitalen Bons per QR erfüllen Sie die Pflicht heute schon papierarm.

Nicht verwechseln

„Bon abgeschafft" stimmt noch nicht. Vereinbart ja, umgesetzt nein - und die Einzelaufzeichnung bleibt so oder so.

Registrierkassenpflicht 2027 - geplant

Der Koalitionsvertrag 2025 sieht ab dem 1. Januar 2027 eine Registrierkassenpflicht für Geschäfte mit mehr als 100.000 € Jahresumsatz vor. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet; ein Entwurf wird im Laufe des Jahres 2026 erwartet (Stand: Juli 2026). Wer heute schon eine fiskalkonforme Kasse mit TSE betreibt, ist auf diese geplante Pflicht bereits vorbereitet.

GoBD & DSFinV-K

Kassendaten müssen GoBD-konform aufbewahrt und bei einer Prüfung im DSFinV-K-Format exportierbar sein. Eine Verfahrensdokumentation ist Pflicht. Kassen Ost hält Ihre Daten entsprechend vor und liefert den Export für Steuerberater und Buchhaltung (CSV, DSFinV-K) auf Knopfdruck.

Dieser Ratgeber gibt den Stand von Juli 2026 wieder und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Häufige Fragen

Auf den Punkt.

Muss ich meine Kasse dem Finanzamt melden?

Ja. Elektronische Kassen müssen dem Finanzamt über ELSTER gemeldet werden. Neue Kassen sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung zu melden (seit 2025).

Gilt die Bonpflicht noch?

Ja. Die Belegausgabepflicht gilt aktuell weiterhin. Eine Abschaffung ist im Koalitionsvertrag 2025 vereinbart, aber noch nicht umgesetzt. Die interne Einzelaufzeichnungspflicht bleibt in jedem Fall bestehen.

Kommt 2027 eine Registrierkassenpflicht?

Der Koalitionsvertrag 2025 sieht ab 1. Januar 2027 eine Registrierkassenpflicht für Geschäfte mit mehr als 100.000 € Jahresumsatz vor. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet (Stand: Juli 2026), ein Entwurf wird 2026 erwartet.

Ist Kassen Ost auf all das vorbereitet?

Ja. Cloud-TSE nach § 146a AO, GoBD-konforme Aufbewahrung, DSFinV-K-Export und digitale Bons sind an Bord - Updates zu gesetzlichen Änderungen kommen automatisch.

Kasse, die die Pflichten schon kann.

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Der nächste Schritt

Fragen zur Kassenpflicht?

Wir sind kein Steuerberater, aber wir kennen die Technik. Schreiben Sie uns, was unklar ist - wir antworten per E-Mail.

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